Kurze Antwort
Was sagt die EU-Vorschrift?
Vereinfacht gesagt legt dieses Gesetz fest, was erlaubt ist und was nicht. Die Vorschrift aus dem Jahr 1994 besagt, dass eine Lampe mit H- oder T-Bezeichnung, zum Beispiel H7 oder T10, nur eine Halogenlampe mit Glühfaden sein kann. Sie stammt aus einer Zeit, in der es noch kein Aftermarket-Xenon und keine LED gab.
Lampen mit H- oder T-Bezeichnung können dadurch keine ECE-Genehmigung bekommen und dürfen aus diesem Grund nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Auf Privatgelände oder Rennstrecke ist es erlaubt.
Keine ECE, aber ein E-Keur
Die ECE-Genehmigung besagt, dass eine Lampe für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist. Die hat unsere XTR-LED nicht. Das E-Keur, das du auf den XTR-LEDs durchaus siehst, sagt etwas anderes: dass das Produkt die strengen europäischen Anforderungen an Elektronik erfüllt. Dieses E-Keur macht eine Lampe also nicht straßentauglich.
Achtung: Es gibt Händler, die H- und T-Lampen mit einem E- oder ECE-Zeichen bewerben, als dürften sie doch auf die öffentliche Straße. Lass dich davon nicht in die Irre führen.
Schau dir die LED-Kits für den Einsatz auf Privatgelände oder Rennstrecke an.
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