Vergleichsuntersuchung
Unser Praktikant Dion von der TU Eindhoven hat schon früher eine Untersuchung zur Vielfalt der LEDs für Scheinwerfer gemacht. Das war größtenteils Theorie und ein klein wenig Praxiserfahrung. Jetzt haben wir zusammen mit der TU Eindhoven einen neuen Test gemacht, mit dem wir einen Vergleich mit anderen viel verkauften LEDs der Konkurrenz ziehen können.
Uns ist wichtig, eine möglichst ehrliche und transparente Untersuchung zu machen, und deshalb haben wir uns entschieden, sie mit einem Reflektorscheinwerfer durchzuführen. Bei diesen Scheinwerfern ist die Wahrscheinlichkeit für ein schlechtes Lichtbild größer als bei einem Scheinwerfer mit Linse, bei dem das Licht besser auf die Fahrbahn projiziert wird.
Welche LEDs haben wir getestet:
- Unsere neue XTR LED mit Philips LUXEON Z ES Chips
- Eine viel verkaufte LED eines beliebigen Konkurrenten mit LUXEON Z ES Chips
- Ein Produkt mit CSP-LED-Chips. Das sind LED-Chips aus Korea, die den Z ES Chips zum Verwechseln ähnlich sehen, aber anders performen. Sie werden auch oft als Z ES LED-Chips in diversen chinesischen Webshops verkauft.
Hitzeentwicklung
Wir haben an 3 Zeitpunkten gemessen: 1 nach 30 Sekunden, 1 nach 15 Minuten und 1 nach 30 Minuten. Die Umgebungstemperatur lag bei 27,3 Grad. Ja, bei uns ist es im Sommer schön warm!
Lichtkegel
Und dann eigentlich der wichtigste Aspekt guter Beleuchtung: der Lichtkegel oder das Lichtbild. Wohin geht das Licht, und was macht die Streuung des Lichts mit der tatsächlichen Lichtausbeute? Dafür haben wir einen Scheinwerfer eines Toyota Highlander genutzt, weil dieser Scheinwerfer mit Halogen schon ein gutes Lichtbild hat. So können wir einen besseren und faireren Vergleich ziehen.
Disclaimer: Auch wenn unser Test sehr sorgfältig durchgeführt wurde, kann es immer eine kleine Abweichung geben, denn das Lichtbild hängt stark von der Qualität des Scheinwerfers ab. Aus aktuellen amerikanischen Untersuchungen geht hervor, dass nicht alle Autohersteller einen großartigen Scheinwerfer bauen. Aus der obigen Untersuchung lassen sich daher keine Rechte ableiten.